Digitalisierungsförderung 2026: Diese Zuschüsse gibt es noch für kleine Unternehmen in Niedersachsen
Digital Jetzt und go-digital waren jahrelang die ersten Adressen, wenn kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe einen Zuschuss für Software, Hardware oder IT-Sicherheit suchten. Beide Programme sind mittlerweile ausgelaufen. Das führt bei vielen Betrieben zu der falschen Annahme, es gebe 2026 gar keine Förderung mehr für die Digitalisierung. Das stimmt nicht – es gibt weiterhin echtes Geld, nur eben über andere Wege. Wer in Niedersachsen sitzt, hat sogar eine besonders attraktive regionale Option.
Zwei große Bundesprogramme sind Geschichte
Zur Einordnung, warum aktuell so viel Verwirrung herrscht: Das Bundesprogramm Digital Jetzt ist endgültig ausgelaufen. Auch go-digital, das BMWK-Programm mit bis zu 50 Prozent Zuschuss und maximal 16.500 Euro je Vorhaben, nimmt seit dem 31. Dezember 2024 keine neuen Anträge mehr an. Beide galten lange als Einstiegsförderung für kleinere Digitalisierungsprojekte – Website, Warenwirtschaft, digitale Buchhaltung, IT-Sicherheit. Wer jetzt googelt und auf diese Programme stößt, landet meist auf veralteten Informationen.
Was 2026 tatsächlich noch verfügbar ist
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung und Innovation
Bundesweit steht weiterhin der KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung und Innovation (Kredit 511/512) zur Verfügung. Anders als die ausgelaufenen Zuschussprogramme handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, keinen direkten Zuschuss – für viele Betriebe trotzdem attraktiv, weil die Konditionen gestaffelt sind: Die Zinssätze liegen aktuell bei rund 3,5 bis 5,2 Prozent, die Laufzeit bei bis zu 10 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Je nach Stufe des Vorhabens kommt zusätzlich ein Tilgungszuschuss dazu: etwa 3 Prozent in der mittleren Stufe, bis zu 5 Prozent (maximal 200.000 Euro) bei besonders anspruchsvollen Vorhaben. Neu für 2026: Es gibt keinen Mindestkreditbetrag mehr – auch kleinere Vorhaben ab 25.000 Euro sind förderfähig. Der Antrag läuft immer über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ: bis zu 35 Prozent Zuschuss
Deutlich interessanter für die meisten kleinen Betriebe in der Region ist der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ der NBank. Das Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2026 und richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Niedersachsen – Handwerksbetriebe sind explizit eingeschlossen. Gefördert werden IKT-Hardware, -Software, -Lizenzen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
- Kleine Unternehmen erhalten bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent.
- Der Zuschuss liegt zwischen mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro je Vorhaben.
- Voraussetzung ist ein nachweisbarer, signifikanter Digitalisierungsfortschritt mit einem gewissen Innovationsgehalt – reine Standardbeschaffung ohne erkennbaren Sprung reicht in der Regel nicht.
- Der Antrag muss zwingend vor Auftragsvergabe über das Kundenportal der NBank (portal.nbank.de) gestellt werden. Wer vorher bestellt oder unterschreibt, verliert den Förderanspruch unwiderruflich.
ZIM für technisch anspruchsvolle Projekte
Wer nicht nur Standardsoftware einführt, sondern eine technisch anspruchsvolle Eigenentwicklung plant – etwa eine individuelle Schnittstelle oder ein neues digitales Geschäftsmodell –, findet im bundesweiten Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Zuschüsse bis zu rund 310.000 Euro. Für die klassische Digitalisierung von Büro- oder Werkstattprozessen ist ZIM meist überdimensioniert, für innovative Entwicklungsvorhaben aber eine ernstzunehmende Option.
Worauf es bei der Antragstellung wirklich ankommt
Die Fördergeber haben ihre Prüfmaßstäbe 2026 spürbar verschärft. Reine IT-Beschaffung – ein neuer Laptop, eine Standardlizenz ohne Prozessveränderung – wird kaum noch gefördert. Wer Erfolg haben will, sollte einige Punkte von Anfang an mitdenken:
- Reihenfolge einhalten: Antrag immer vor Bestellung oder Auftragsvergabe stellen, nie danach.
- Digitalisierungsfortschritt konkret benennen: Was ändert sich im Betriebsablauf messbar – weniger manuelle Doppelerfassung, schnellere Angebotserstellung, lückenlose Dokumentation?
- Programme kombinieren, wo möglich: Ein Digitalisierungsprojekt lässt sich teils über den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ bezuschussen und die Restsumme über den KfW-Kredit finanzieren.
- Frühzeitig Angebote einholen: Für den Förderantrag werden meist konkrete Kostenvoranschläge benötigt, nicht nur grobe Schätzungen.
Welche Digitalisierungsprojekte typischerweise förderfähig sind
In der Praxis lassen sich über diese Programme regelmäßig folgende Vorhaben fördern: die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems für die GoBD-konforme Ablage, der Umstieg auf digitale Zeiterfassung, eine neue Warenwirtschafts- oder ERP-Lösung, die Digitalisierung des Angebots- und Auftragsprozesses im Handwerk sowie Investitionen in IT-Sicherheit wie Firewalls, Backup-Lösungen oder Multi-Faktor-Authentifizierung. Entscheidend ist jeweils, dass sich der Nutzen für den Betrieb klar beschreiben lässt.
Fazit
Digital Jetzt und go-digital sind Geschichte, aber die Förderlandschaft 2026 ist keineswegs leer: Der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ bietet gerade kleinen Betrieben in der Region einen attraktiven, nicht rückzahlbaren Zuschuss, der KfW ERP-Förderkredit ergänzt größere Vorhaben zinsgünstig. Wer unsicher ist, welches Programm zum eigenen Digitalisierungsvorhaben passt und wie der Antrag sauber vorbereitet wird, muss das nicht allein herausfinden. Otto-Computer begleitet kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in und um Duderstadt von der Auswahl der passenden Lösung bis zur fördertauglichen Umsetzung – sprechen Sie uns einfach an.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
